Psycho­the­rapie

Psycho­the­rapie bezeichnet allgemein die „gezielte profes­sio­nelle Behandlung seeli­scher (psychi­scher) Störungen oder psychisch bedingter körper­licher Störungen mit psycho­lo­gi­schen Mitteln“. Die dabei angewandten Verfahren, Methoden und Konzepte sind durch verschiedene Psycho­the­ra­pie­schulen geprägt. Die Ausübung von Psycho­the­rapie ist in Deutschland rechtlich geregelt und darf nur von Ärzten mit entspre­chender Zusatz­qua­li­fi­kation, von „Psycho­lo­gi­schen Psycho­the­ra­peuten“ (d. h. Psycho­logen mit psycho­the­ra­peu­ti­scher Ausbildung und Appro­bation) sowie von Heilprak­tikern mit psycho­the­ra­peu­ti­scher Ausbildung ausgeübt werden. Recht­liche Regelungen des Begriffs Psycho­the­rapie finden sich im Psycho­the­ra­peu­ten­gesetz und in der Psycho­the­rapie-Richt­linie. Erstat­tungs­fähig sind gegen­wärtig die Verhal­tens­the­rapie, die tiefen­psy­cho­lo­gisch fundierte Psycho­the­rapie und die Psychoanalyse.